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Die Altersprüfung

Jugendschutzgesetz

Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Verkauf und die Abgabe von Tabakprodukten an Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt. Dazu gehören:
• Zigaretten
• Zigarillos
• Zigarren
• Dreh-, Stopf- und Zigarettentabake
• Pfeifentabake
• Schnupftabake inkl. tabakfreier Schnupftabake
• Kautabake inkl. tabakfreier Kautabake
• Shishatabake
• E-Zigaretten inkl. Liquids
• Tabakerhitzer

Umsetzung des Jugendschutzes

Dieses Gesetz gilt selbstverständlich auch für den Onlinehandel. Damit sind wir, genauso wie alle anderen Onlinehändler, auch verpflichtet, bereits beim Kauf sicherzustellen, dass die Person, die den Kauf tätigt, mindestens 18 Jahre alt ist.

Die Überprüfung erfolgt dabei einmalig anhand der Personalausweisdaten. Dabei ist anzumerken, dass die Daten nur einmal zur Altersprüfung verwendet werden. Nach der Prüfung werden die Daten aus Datenschutzgründen automatisch wieder gelöscht.

Im zweiten Schritt muss noch sichergestellt werden, dass das gekaufte Tabakprodukt nur an Personen übergeben wird, die mindestens 18 Jahre alt sind. Aus diesem Grund versenden wir die Produkte mit Alterssichtprüfung. Das bedeutet, dass der Fahrer des Transportdienstleisters das Alter der Person, die das Paket entgegen nimmt, prüft und nur dann aushändigt, wenn sichergestellt ist, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist.

Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Es ist lediglich erforderlich, dass beim ersten Einkauf (wenn ein Kundenkonto angelegt wird) der Personalausweis oder ein anderes offizielles Ausweisdokument bei der Bestellung vorliegt.

Wenn man seine Tabakprodukte im stationären Handel kauft, werden im Grunde die gleichen Prüfungen vorgenommen. D.h. auch hier muss sich der Verkäufer vergewissern, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist. Erst dann kann er (m/w/d) das gewünschte Produkt verkaufen und dann auch an die Person abgeben. Allerdings müssen die Prüfungen im stationären Handel jedes Mal durchgeführt werden.

Der Vorteil bei uns im Shop ist, dass das System bei einem erneuten Einkauf schon weiß, dass die Altersprüfung bereits durchgeführt wurde, so dass keine erneute Prüfung erforderlich ist. Voraussetzung ist dafür allerdings, dass es ein Kundenkonto gibt.

Welche Dokumente können zur Altersprüfung verwendet werden?

Die Altersprüfung kann mit Hilfe folgender Dokumente erfolgen:
  • Neuer Personalausweis
  • Alter Personalausweis
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel
Bei der ersten Bestellung bei uns im Shop sollte eines der Dokumente vorliegen.

Und wenn noch Fragen offen sind oder Schwierigkeiten mit der Eingabe bestehen?

Einfach anrufen unter 0721 - 5099080 oder Mail an [email protected].