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Rauchverbot im Auto - droht bald ein Bußgeld?

Vor wenigen Monaten haben einige Bundesländer die Änderung des Nichtrauchergesetzes angestoßen. Unter anderem machen sich Hamburg und Niedersachsen dafür stark, dass das Rauchen im Auto unter bestimmten Bedingungen verboten werden soll. Auch die Bundesregierung begrüßt die Pläne. Für wen das Rauchverbot Gültigkeit hätte und wie hoch die Bußgelder bei Verstößen ausfallen könnten, wird nachfolgend thematisiert. 

INHALTSVERZEICHNIS

Rauchen im Straßenverkehr – bislang kaum geahndet

Das Rauchen von Zigaretten im Auto ist bislang erlaubt. Eine Ordnungswidrigkeit liegt aktuell nur dann vor, wenn Rauchende ihre Glimmstängel aus dem Fenster werfen und damit die Umwelt verschmutzen. 50 Euro Geldbuße sind hierfür möglich. Ein Verbot zum Rauchen im Auto gibt es in Deutschland bislang nicht. Das könnte sich jedoch bald ändern, wenn die Bundesregierung dem Vorschlag zustimmt und damit dem Vorbild anderer Länder folgt, die ein solches Verbot längst durchgesetzt haben. In Italien gibt es das Rauchverbot bereits – es gilt immer dann, wenn Schwangere und Minderjährige mitfahren (Quelle: https://www.bussgeldkataloge.de/). Auch die Nachbarländer Österreich und Frankreich bestrafen das Rauchen bei Gefährdung der genannten Personen streng.


Passivrauchen im Auto – für Kinder besonders gefährlich

Das gesundheitliche Risiko durch Passivrauchen ist hoch. Der Tabakrauch, der beim Passivrauchen eingeatmet wird, enthält giftige Substanzen wie Stickstoffoxide, Schwefeldioxid und Ammoniak sowie krebserregende Stoffe wie Vinylchlorid und Benzol. Die Zusammensetzung unterscheidet sich nicht zum aktiven Rauchen.
  • Besonders gefährlich ist der Rauch für Kinder und Schwangere.
  • Das Entgiftungssystem von Kindern arbeitet weniger effizient als bei Erwachsenen und ihre Atemfrequenz ist höher – zwei Faktoren, welche die Risiken des Passivrauchens für die jüngsten Mitfahrenden verstärken.
  • Während der Schwangerschaft kann passives Rauchen unter anderem Frühgeburten auslösen.

„Bei Säuglingen beeinträchtigt Passivrauchen die Lungenfunktion nachhaltig und kann zum plötzlichen Kindstod führen“, erklärt das Deutsche Krebsforschungszentrum DKFZ. In einem Fahrzeuginnenraum herrsche wegen des geringen Raumvolumens eine besonders hohe Tabakrauchbelastung. Die gefährliche Partikel-Konzentration steigt in Autos rapide und ähnelt selbst bei geöffnetem Fenster den Werten in einer Rauchkneipe, bestätigt das DKFZ in einer Veröffentlichung zur Gesundheitsgefährdung von Kindern durch Tabakrauch im Auto.


Schutz von Kindern und Schwangeren gesetzlich verankern

Dass das Rauchen verboten werden soll, wenn Kinder, Jugendliche und Schwangere im Auto mitfahren, kommt also nicht von ungefähr. Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben das Rauchverbot in diesem Jahr zum zweiten Mal gefordert. Die Hoffnung, Raucher würden im Auto freiwillig auf ihr Laster verzichten, wenn sie besonders gefährdete Personen befördern, hat sich nicht erfüllt. Gemäß Tabakatlas Deutschland 2020 herrschte im Jahr 2018 bei 10,7 Prozent der Rauchenden im Auto kein Rauchverbot, wenn Kinder mitfahren. 2016 waren es noch 11,2 Prozent.


Gesetzesänderung mit konkreten Bußgeldern

In einem Kommentar zum entsprechenden Gesetzesentwurf erklärt die Bundesregierung, dass der Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen „uneingeschränkt begrüßt“ wird. Für ein entsprechendes Verbot müsste das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) geändert werden. Betroffen wären die Paragrafen 1, 2 und 5. Die Einführung von Geldbußen sieht der Gesetzesentwurf ebenso vor. Bislang werden diese ohne konkrete Beträge genannt.
Setzen sich die Änderungen durch, drohen bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot hohe Bußgelder zwischen 500 und 3.000 Euro. Ob die Fenster beim Rauchen im Fahrzeug geöffnet sind, spielt keine Rolle – das Verbot greift davon unabhängig.

Ob und wann das Rauchverbot kommt, bleibt bislang abzuwarten. Eine Frist zur Beratung und Entscheidung wurde dem Bundestag nicht gesetzt.


Entwarnung für viele Raucher

Personen, die im Auto keine Schwangeren und Minderjährigen befördern, sollen auch nach einer möglichen Gesetzesanpassung im Fahrzeug rauchen dürfen. Viele rauchende Autofahrer sind damit nicht vom geplanten Verbot betroffen.


Zum Hintergrund

Bereits 2019 legte die Länderkammer den Vorschlag zur Änderung des BNichtrSchG vor, welcher bis im September des vergangenen Jahres nicht weiter diskutiert wurde. Im März 2022 folgte der zweite Anlauf und der Bundesrat legte den Entwurf dem Bundestag unverändert erneut vor. Da der Gesetzesentwurf nicht geändert wurde, ist von einem unkomplizierten Verfahren auszugehen.
Quelle Titelbild: Ron Lach (https://www.pexels.com/de)