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Rauchen in Deutschland

Jeder Raucher kennt es - rauchen ist lange nicht mehr überall erlaubt. Diese Einschränkungen geschahen insbesondere zum Schutz der Nichtraucher, da auch Passivrauch sehr schädlich für den Körper ist. Aber was genau ist erlaubt und was nicht? Und was hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten verändert?

 
INHALTSVERZEICHNIS

Die Veränderung der Rechtslage

Die Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern begannen rund um das Jahr 1850. Zunächst wurden getrennte Wagons für Raucher und Nichtraucher in Zügen eingeführt, auch wenn die Durchsetzung dieser Maßnahmen zu Beginn nicht gerade einfach war. Im Jahr 1971 wurden die Verbote schließlich erweitert. Rauchen wurde an den meisten Arbeitsplätzen verboten, um neben Nichtrauchern vor allem Jugendliche am Arbeitsplatz zu schützen. Einige Jahre später wurde es verboten, im Radio und Fernsehen für Tabakprodukte zu werben. Seit 2006 ist auch die Bewerbung in gedruckten Medien und im Internet untersagt. Auch das Sponsoring von Unternehmen, die hauptsächlich Tabakprodukte herstellen, ist seit dieser Neuerung nicht mehr im erlaubten Rahmen. Im Folgejahr wurde außerdem das Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Tabakprodukten von 16 auf 18 angehoben.

Raucher auf Reise

Die heutigen Maßnahmen in Bahnhöfen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln gelten theoretisch erst seit dem Jahr 2007. Die meisten Bundesländer setzten diese Maßnahmen allerdings schon lange vorher durch, dazu gehören:
  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Nordrhein-Westfalen

Seit 2007 schlossen sich aber auch die letzten Bundesländer den Einschränkungen und Verboten an.

In den Verkehrsmitteln selbst ist das Rauchen mittlerweile natürlich untersagt. Raucherwagons und ähnliches gehören schon längst der Vergangenheit an. Aber auch auf den Bahnhofsgeländen herrscht mittlerweile allgemein ein strenges Rauchverbot. Das gilt sowohl für das Innere der Bahnhöfe, als auch für die Gleise (auch wenn diese teilweise im Freien liegen). Häufig lassen sich an den Gleisen allerdings Raucherbereiche finden, in denen das Rauchen jeweils gestattet ist.

Zigarettenstummel dürfen weder auf dem Boden noch auf den Gleisen entsorgt werden - dafür sind die bereitgestellten Aschenbecher (häufig in oder auf Mülleimern) da. Bei Missachtung drohen Bußgelder von mindestens 40 Euro, häufig aber mehr. Bei extremen Fällen können sogar Platzverweise oder Hausverbote erteilt werden. Diesen einfachen Regeln nicht zu folgen lohnt sich also nicht. Für Busse und Flugzeuge gilt selbstverständlich das selbe, ebenso für die zugehörigen Flughäfen. In deutschen Flughäfen befinden sich in der Regel Raucherräume. Diese sind entweder eigens aufgestellte Konstrukte oder gekennzeichnete Räume, die zusätzlich belüftet werden - für die meisten Raucher auf längeren Reisen ein Muss.

Rauchen am Arbeitsplatz

Wie schon erwähnt, ist das Rauchen in normalen Räumen des Arbeitsplatzes selbstverständlich verboten. Damit sollen nicht-rauchende Mitarbeiter geschützt werden, denn Nichtraucher haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Grundsätzlich haben Raucher keinen Anspruch darauf, in Pausen oder während der Arbeitszeit rauchen zu können. Die Einrichtung von Raucherbereichen hängen vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Neben draußen gelegenen Raucherbereichen sind theoretisch auch Raucherräume erlaubt, solange diese nicht zwingend von Nichtrauchern durchlaufen werden müssen. Diese sind aber in der Regel nicht praktikabel und werden nur sehr selten verwendet. Weitere Beschränkungen können durch die Art des Arbeitsplatzes folgen. Bei Brand- oder Explosionsgefahr herrscht beispielsweise ein großflächiges Rauchverbot.

Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und Schulen

Wie auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ist das Rauchen in Gebäuden selbstverständlich nicht gestattet. Abgetrennte Raucherräume sind nur in wenigen Bundesländern erlaubt. Sobald enger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen in der Art der Einrichtung inbegriffen ist (beispielsweise in Kindergärten), gilt das Rauchverbot für alle Räumlichkeiten und auch für sonstige Orte, an denen Kontakt mit Kindern gehalten wird.

In Justizvollzugsanstalten und psychiatrischen Kliniken gelten eigene Maßnahmen. Die Regelungen hängen jeweils von den Bundesländern ab und können sich dabei stark unterscheiden. So ist das Rauchen in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten allgemein nicht verboten, während es in Hessen und Schleswig-Holstein in geschlossenen Räumlichkeiten grundsätzlich untersagt ist. In Gesundheitseinrichtungen ist es bundesweit erlaubt, abgetrennte Raucherräume zu errichten. In manchen ist sogar das Rauchen in Patientenzimmern möglich, solange es dem Therapieziel zuträglich ist.

In Schulgebäuden ist das Rauchern natürlich in jeglicher Form untersagt. Selbiges gilt für das gesamte Schulgelände. Lediglich in Baden-Württemberg ist es volljährigen Schülern oder Lehrkräften erlaubt, in Raucherzonen im Außenbereich des Schulgeländes zu rauchen. In wenigen anderen Bundesländern ist dies zumindest in Hochschulen erlaubt. Dabei muss aber unbedingt darauf geachtet werden, die Gesundheit minderjähriger Schüler und Nichtraucher nicht zu gefährden.

Rauchen in der Freizeit

In Sporthallen und Hallenbädern läuft es wie auch in vielen anderen Bereichen: die Maßnahmen unterscheiden sich je nach Bundesland. Meist ist das Rauchen innerhalb des Gebäudes allerdings nicht gestattet. Nur in wenigen Bundesländern ist es erlaubt, abgetrennte Raucherräume zu errichten. In Baden-Württemberg steht es dem Betreiber komplett offen, wie er Raucher und Nichtraucher handhaben will.

In Diskotheken gilt ungefähr das selbe wie auch in der Gastronomie: in manchen Bundesländern gilt ein striktes Rauchverbot, in den meisten sind abgetrennte Raucherräume und Raucherkneipen allerdings erlaubt. Diese Bereiche müssen aber sorgfältig gekennzeichnet und von Nichtraucher-Bereichen getrennt sein. Zusätzlich dürfen diese Räume nicht auf dem Weg von Nichtrauchern liegen, wenn diese das Lokal betreten oder zum Beispiel auf die Toilette gehen wollen. Die selbe Ausgangslage gilt beispielsweise auch für Spielhallen.

Schließlich ein heiß diskutiertes Thema: das Rauchen in Fußballstadien. In den meisten Stadien ist es mittlerweile nicht erlaubt, in den Blöcken beziehungsweise auf den Sitzplätzen zu rauchen. Auch hier gibt es aber Ausnahmen. Einige Stadien haben zudem Familienblocks eingeführt, in denen das Rauchen natürlich untersagt ist. Außerhalb der Blocks ist das Rauchen aber in aller Regel erlaubt, wobei hier das Rauchen in den oftmals eingezeichneten Raucherbereichen empfohlen wird.

Darf in der Mietwohnung geraucht werden?

Grundsätzlich gilt in Mietwohnungen kein Rauchverbot. Bei übermäßigem Rauchen kann es allerdings zu Schadensersatzforderungen kommen, die durch das Verfärben der Wände und Tapeten und den eventuell starken Tabakgeruch begründet werden. Ein Rauchverbot kann außerdem im Mietvertrag festgelegt werden. Ein Brechen dieses Verbots kann hohe Zahlungen nach sich ziehen. Grundsätzlich gilt aber auch bei erlaubtem Rauchen in der Wohnung: Rücksicht nehmen. Der Rauchgeruch sollte weder im Treppenhaus, noch in der Wohnung anderer Mieter wahrnehmbar sein. Außerdem empfiehlt es sich, Kompromisse einzugehen, falls sich Nachbarn beispielsweise beim Lüften vom Rauchgeruch gestört fühlen.

Fazit

Abschließend ist vor allem eins wichtig: Rücksicht auf die Umgebung nehmen, auch abseits der sonstigen Verbote und Regelungen. Das gilt zum einen für die Menschen in der direkten Umgebung. Nichtraucher sollten sich nicht durch den Rauch belästigt fühlen, in großen Menschenmassen sollte das Rauchen also selbst draußen vermieden werden. Das selbe gilt in Restaurants - auch draußen können sich nahegelegene Tische gestört fühlen. Hier gibt es zwar nicht immer Regeln, aber niemand sollte die Absicht haben, seinen Mitmenschen zu schaden. Dazu kommt eine besondere Rücksicht auf Kinder und Jugendliche, in deren Nähe wenn möglich allgemein nicht geraucht werden sollte.

Auch die Natur sollte nicht vernachlässigt werden. Die negativen Auswirkungen von Zigaretten auf die Umwelt wird häufig unterschätzt. Zigaretten sollten dementsprechend angemessen entsorgt werden und gehören nicht einfach auf den Boden. Besonders drastisch wirkt sich das oftmals faule Entsorgungsverhalten in Waldgebieten und ähnlichem aus - hier richten einfach weggeworfene Zigarettenstummel besonders viel Schaden an. Oftmals können für die Entsorgung auf diese Weise auch Strafen anfallen, die je nach Bundesland abweichen. Das sollte allerdings nicht der einzige Grund sein, die Stummel nicht einfach vor sich hin zu werfen.


Stand: 2022
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